Informationen zum Klinikaufenthalt

Alkohol

Alkohol sollten Sie nur mit der Zustimmung des behandelnden Arztes trinken.


Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet. Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet: Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria. Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Auskünfte

Ohne Ihre Einwilligung darf das Krankenhauspersonal keine Auskünfte an Drittpersonen geben. Auskünfte werden an die vom Patienten genannte(n) Vertrauensperson(en) erteilt. Die Auskunftszeiten für die jeweilige Abteilung erfragen Sie bitte beim Pflegepersonal. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.


Befunde

Bringen Sie alle im Vorfeld der Einweisung erhobenen Befunde sowie eventuell vorhandene Antikoagulantien-, Diabetiker- oder Blutgruppenausweise mit.


Begleitpersonen

Müssen Kinder ins Krankenhaus, besteht die Möglichkeit, dass ein Angehöriger als Begleitperson aufgenommen wird. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Abteilung oder in der Aufnahme im Verwaltungsgebäude.


E-card

Die E-card ist unaufgefordert vorzuweisen und ein wesentlicher Bestandteil zur Verrechnung der anfallenden Kosten mit Ihrem Sozialversicherungsträger. Sollten Sie die e- card ausnahmsweise nicht mit sich tragen ersuchen wir Sie in ihrem Interesse, diese so rasch als möglich nach zu bringen.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Medikamente

Vergessen Sie nicht, die Ärzte über die zuletzt eingenommen Medikamente oder eventuelle Allergien zu informieren. Auf keinen Fall sollten Sie mitgebrachte Medikamente weiter einnehmen.


Rauchen

Rauchen ist gesundheitsschädlich und sollte deshalb vermieden werden. In un­serem Klinikum ist Rauchen nicht gestattet. Sollten Sie trotzdem während Ihres Krankenhausaufenthaltes nicht auf das Rauchen verzichten können, ist dies nur in den dafür vorgesehenen Raucherpavillons möglich.


Taxi

Benötigen Sie ein Taxi für Ihren Heimtransport, wird dieses gerne vom Pflegepersonal oder Portier verständigt.


Wertgegenstände

Ein versperrbarer Safe steht Ihnen in Ihrem Zimmer zur Verfügung. Trotzdem empfehlen wir Wertgegenstände und größere Geldbeträge nach Möglichkeit zu Hause zu lassen, da bei einem etwaigen Verlust das Krankenhaus keine Haftung übernimmt.


Zeitungen

Aktuelle Tageszeitungen und Zeitschriften werden von einem Kolporteur jeden Tag, mit Ausnahme von Sonntag und Feiertag, auf allen Stationen angeboten.